Gestützt auf die oberinstanzlich bestätigte Verurteilung des Gesuchstellers zu 3 Jahren Freiheitsstrafe ist der Gesuchsteller noch nicht in unmittelbare Nähe des Endes seiner Strafe gelangt, sondern es werden noch mehrere Monate vergehen, bis dies der Fall sein wird. Der Möglichkeit der bedingten Entlassung 5