10. Der Gesuchsteller befindet sich seit dem 13. Juni 2016, mithin seit rund 31 Monaten, in Haft bzw. im vorzeitigen Strafvollzug. Er wurde durch die Kammer zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt. Er hat damit 2/3 der ausgesprochenen Strafe von 3 Jahren ausgestanden. Gestützt auf die oberinstanzlich bestätigte Verurteilung des Gesuchstellers zu 3 Jahren Freiheitsstrafe ist der Gesuchsteller noch nicht in unmittelbare Nähe des Endes seiner Strafe gelangt, sondern es werden noch mehrere Monate vergehen, bis dies der Fall sein wird.