9. Der Gesuchsteller ist unbestrittenermassen mazedonischer Staatsangehöriger mit Lebensmittelpunkt in Mazedonien. Er hat zwar einen Sohn und eine Frau, die in der Schweiz leben. Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 11. Dezember 2018 führte der Gesuchsteller allerdings aus, seine Frau habe alles verkauft und sie würden zusammen nach Mazedonien gehen. Er komme nie mehr in die Schweiz zurück (SK 18 78 pag. 3746, Z. 34 ff.). In Mazedonien soll der Gesuchsteller nach eigenen Angaben ein Haus haben und einen Familienbetrieb führen (SK 18 78 pag.