Gegen dieses Urteil meldete der Gesuchsteller Berufung an. Das erstinstanzliche Urteil vom 8. Juni 2017 wurde von der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern am 13. Dezember 2018 bestÃĪtigt. Der Gesuchsteller wurde zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt (SK 18 78 pag. 3727 ff.).