Mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura- Seeland vom 8. Juni 2017 wurde der Gesuchsteller wegen versuchter Nötigung und Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz schuldig gesprochen. Die mit Verfügung des Office d’application des peines et mesures des Kantons Neuenburg vom 22. Mai 2014 gewährte bedingte Entlassung wurde widerrufen und für die aufgeschobene Reststrafe von 2 Jahren und 2 Monaten wurde die Rückversetzung in den Strafvollzug angeordnet.