Er wurde am 13. Mai 2016 in Ausschaffungshaft versetzt, am 17. Mai 2016 vorläufig festgenommen und anschliessend in Untersuchungs- und Sicherheitshaft behalten (SK 18 78 pag. 450 ff.). Am 9. Juni 2017 stellte der Gesuchsteller ein Gesuch um vorzeitigen Strafantritt. Dieses Gesuch wurde mit Verfügung vom 15. Juni 2017 gutgeheissen (SK 18 78 pag. 2558.12 ff.). Mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura- Seeland vom 8. Juni 2017 wurde der Gesuchsteller wegen versuchter Nötigung und Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz schuldig gesprochen.