Gegenstand Haftentlassungsgesuch vom 19. Dezember 2018 Die Verfahrensleitung verfügt: 1. Das Gesuch um Haftentlassung bzw. um Entlassung aus dem vorzeitigen Strafvollzug wird abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten für das Haftverfahren, bestimmt auf CHF 400.00, werden dem Gesuchsteller zur Bezahlung auferlegt. 3. Rechtsanwalt B.________ wird für die amtliche Vertretung des Gesuchstellers im Haftverfahren mit pauschal CHF 600.00 (inkl. Auslagen und MwSt.) entschädigt.