2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens vor dem Obergericht, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 1'500.00, werden A.________ zur Zahlung auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer, vertreten durch Fürsprecherin B.________ - der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, Generalsekretariat - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - dem Amt für Justizvollzug des Kantons Bern, Bewährungs- und Vollzugsdienste Bern, 12. April 2019 Im Namen der 2. Strafkammer Die Präsidentin: