schaft überhaupt bewilligt wurde – freiwillig aufgegeben hat (E. 4 des Entscheids). Schon deshalb ist unerheblich, ob der pauschal behauptete, jedoch in keiner Weise belegte Zeitaufwand im Zusammenhang mit dem angeblichen Aufbau eines eigenen Unternehmens mit demjenigen der vorangegangenen unselbständigen Arbeitstätigkeit vergleichbar war oder nicht.