BVR 2011 S. 391 E. 2.1; MERKLI/AESCHLIMANN/HERZOG, Kommentar zum VRPG, 1997, N. 6 f. zu Art. 72 VRPG). Im Verfahren vor der Vorinstanz war im Wesentlichen streitig, ob die Vollzugsbehörde den Vollzug in Form der Halbgefangenschaft zu Recht widerrufen hat. Nicht Gegenstand des vorinstanzlichen Verfahrens war, ob der Beschwerdeführer mit Blick auf den weiteren Vollzug der Freiheitsstrafe hafterstehungsfähig ist oder ob ihm mangels Hafterstehungsfähigkeit allenfalls ein Vollzugsaufschub zu gewähren ist (vgl. Art.