1. Mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern SK 16 259 vom 23. Januar 2017 wurde der Verurteilte/Beschwerdeführer A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Vergewaltigung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Hinderung einer Amtshandlung, Sachbeschädigung und Führens eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Davon wurden 18 Monate als bedingt und sechs Monate als unbedingt vollziehbar erklärt, unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 39 Tagen an die zu vollziehende Teilstrafe.