Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt D.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit insgesamt CHF 11'162.20. A.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 11‘162.20 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).