1. Für das Verfahren vor oberer Instanz wird 1/5 der Verfahrenskosten von insgesamt CHF 3‘000.00, ausmachend CHF 600.00, ausgeschieden und vom Kanton Bern getragen. 2. Die Entschädigung des früheren amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt D.________, wurde/wird für das erst- bzw. oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: