e contrario). 20.2.2 Entschädigung Rechtsanwalt B.________ Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten vor oberer Instanz durch Rechtsanwalt B.________ wird gemäss der für angemessen erachteten Kostennote vom 8. Oktober 2020 (pag. 696 ff.) bestimmt. In Anbetracht der Verhandlungsdauer werden 2.5 Stunden Aufwand dazugerechnet. Entsprechend wird für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren Rechtsanwalt B.________ somit eine Entschädigung von CHF 6'698.50 (inkl. Auslangen und Mehrwertsteuer) ausgerichtet.