36 Der Beschuldigte unterliegt mit seinen Anträgen im oberinstanzlichen Verfahren weitgehend: Er beantragt oberinstanzlich insbesondere einen Schuldspruch wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Veräussern bzw. Anstalten treffen zur Veräusserung von insgesamt 3.9 Gramm reinem Kokain und die Verurteilung zu einer Geldstrafe unter Gewährung des bedingten Vollzugs.