16. hiervor). Er hat ein geregeltes Einkommen, weist keine Schulden auf und zahlt regelmässig seine Steuern (pag. 667 f.). Zudem hat sich der Beschuldigte seit dem laufenden Verfahren, also während rund 4.5 Jahren – nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Es scheint, dass die Warnwirkung – anders als noch beim abgekürzten Verfahren 2011/2012 – eingetreten ist. Wie die Vorinstanz treffend ausführte, verfügt der Beschuldigte über keinen Berufsabschluss und ist 51 bzw. heute 53 Jahre alt. Er ist weder in der Schweiz aufgewachsen noch hat er hier die Schule besucht.