33 15.3 Fazit Tatkomponenten Das Tatverschulden ist – im Verhältnis zum weiten Strafrahmen von 1 Jahr bis zu 20 Jahren Freiheitsstrafe – insgesamt als leicht zu bezeichnen. Unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände erachtet die Kammer für den Schuldspruch wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Strafe im Bereich von 16 Monaten als dem Tatverschulden des Beschuldigten angemessen.