Betreffend die Art und Weise des Vorgehens bzw. die Verwerflichkeit des Handelns fällt verschuldenserhöhend ins Gewicht, dass der Beschuldigte über einen längeren Zeitraum, nämlich von November 2014 bis April 2016, mithin während rund 1.5 Jahren, in einer Vielzahl von Einzelgeschäften deliktisch tätig war. Er war in der Lage innert kurzer Zeit Kokain zu liefern, was auf einen gewissen Organisationsgrad schliessen lässt. Dass der Beschuldigte das Kokaingemisch direkt an Endabnehmer bzw. Konsumenten lieferte, deutet auf eine tiefe Stellung in der ganzen Handelskette des Drogenhandels hin.