Die Drogenmenge, die vorliegend aufgrund der Beschlagnahmung am 15. März 2016 (noch) nicht in Verkehr gebracht wurde, ist mit 2.5 Gramm Kokaingemisch (brutto) resp. 1 Gramm reinem Kokain – verglichen zur Gesamtmenge – geringfügig (pag. 4; pag. 13). Dem Umstand, dass der letzte entscheidende