Die Referenzstrafen-Tabelle von FINGERHUTH/SCHLEGEL/JUCKER sieht für den Handel mit 38 Gramm reinem Kokain eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten und bei 69 Gramm eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten vor (FINGER- HUTH/SCHLEGEL/JUCKER, BetmG-Kommentar, 3. Aufl. 2016, N. 45 zu Art. 47 StGB). Der Prototyp des Täters, auf welchen das entsprechende Strafmass zugeschnitten ist, ist ein nicht geständiger und nicht süchtiger Täter, welcher die entsprechende Menge mit ca. fünf Geschäften umgesetzt hat (FINGERHUTH/SCHLEGEL/JUCKER, a.a.O., N. 44 zu Art. 47 StGB).