_ aufhielt; einerseits benutzte er bei seinen Besuchen jeweils den Haupteingang, welcher bekanntlich nicht zum Laden führt und andererseits konnte beobachtet werden, wie G.________ oder R.________ dem Beschuldigten jeweils die Tür zum Haupteingang öffneten. Weiter ist zwar denkbar, dass G.________ Schulden hatte und der Beschuldigte deshalb immer wieder bei ihm vorbeiging, um Druck zu machen. Dieser Vermutung steht aber die Tatsache entgegen, dass sich G.________ aufgrund seines Heroinhandels das Kokain leisten konnte und den überwiegenden Besuchen ein telefonischer Kontakt von G._____