310 Z. 21 f.). Aus der Observation geht hervor, dass von den 46 dokumentierten Besuchen 33 nicht länger als 3 Minuten dauerten, was ein Zusammensitzen mit Gesprächen und/oder Kaffee trinken zum Vornherein ausschliesst. Daran vermag auch die Aussage von R.________ nichts ändern, welche die Angaben des Beschuldigten, wonach er jeweils zum «schnörele» gekommen sei, bestätigte (pag. 300 Z. 16 f.).