Diese Menge hat er dann wieder nach unten korrigiert: So machte er anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 24. November 2016 geltend, G.________ zehn Mal Drogen gegeben zu haben, was er dann sogleich in der nächsten Frage mit «zwei Mal 2.5 Gramm und zweimal 1 Gramm» konkretisierte (pag. 143 Z. 137 ff.) und in der Folge mit einer Aufstellung, wonach es insgesamt