Der Beschuldigte selber hat sich durch seine Aussagen nicht ent- sondern belastet. Wie immer hat er auch hier zuerst verneint, jemanden aus dem fraglichen Haus zu kennen (ausser S.________). Nach und nach hat er dann den Kontakt und schliesslich auch den Drogenkontakt zu G.________ eingestanden und ist dann selber auf eine Menge von 17.8 Gramm Kokaingemisch gekommen, die er diesem verkauft haben will. Diese Menge hat er dann wieder nach unten korrigiert: