Bei einem Reinheitsgrad von 40 % ergebe dies 30 Gramm Kokainbase (pag. 690 f.). 10.6 Beweiswürdigung durch die Kammer Vorab kann auf die treffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werde (S. 20 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 471 ff.). Ergänzende bzw. teilweise wiederholend ist Folgendes festzuhalten: In der Zeit vom 29. Januar 2016 bis zum 1. April 2016 wurde die Liegenschaft an der P.________ observiert (pag. 138). Dabei konnte beobachtet werden, wie der Beschuldigte die Liegenschaft im vorgenannten Zeitraum 46 Mal über den Haupteingang betrat (pag.