Alle Abnehmer hätten ausgesagt, dass sie pro Treffen jeweils 2.5 Gramm gekauft hätten. Auch bei der Anhaltung seien 2.5 Gramm beim Beschuldigten gefunden worden, wobei der Beschuldigte auch nicht bestritten habe, dass er zu diesem Zeitpunkt auf dem Weg zu G.________ gewesen sei. Das spreche ebenfalls dafür, dass er ihm jeweils 2.5 Gramm geliefert habe. Bei 30 Kokainverkäufen, welche vorliegend in dubio pro reo anzunehmen seien, ergebe dies bei einer jeweilig gelieferten Menge von 2.5 Gramm, eine Gesamtmenge von 75 Gramm Kokain. Bei einem Reinheitsgrad von 40 % ergebe dies 30 Gramm Kokainbase (pag.