verkauft zu haben (pag. 140). Dann habe er geltend gemacht, dass er ihm einmal 2.5 Gramm, einmal 1.8 Gramm und einmal 1 Gramm verkauft habe, also insgesamt 5.3 Gramm (pag. 143). Nachdem die Einvernahme wegen Übersetzungsproblemen auf Hochdeutsch weitergeführt worden sei, habe der Beschuldigte angegeben, dass er G.________ zehnmal beliefert habe (pag. 143 Z. 138). Aber bereits auf die nächste Frage habe der Beschuldigte ausgesagt, er habe G.________ zweimal 2.5 Gramm und zweimal 1 Gramm verkauft, was aber nur vier Lieferungen entsprechen würde (pag. 143 Z. 141).