24 dass er vermute, insgesamt 40 Gramm Kokain vom Beschuldigten gekauft zu haben. Er habe aber auch 75 Gramm nicht ausgeschlossen. Seine Aussagen seien nicht sehr aussagekräftig, da er – wie er selbst eingeräumt habe – sich nicht gut zurückerinnern könne, was in Anbetracht seiner damaligen schweren Drogensucht glaubhaft sei (pag. 690). Die Aussagen des Beschuldigten seien unklar: Bei der Staatsanwaltschaft habe er ausgesagt, G.________ insgesamt 7.5 Gramm (3 x 2.5 Gramm) verkauft zu haben (pag