Fraglich sei noch, ob allenfalls wegen der Qualität der Ware manchmal kein Verkauf zustande gekommen sei. G.________ habe ausgesagt, dass er teilweise kein Kokain vom Beschuldigten habe kaufen wollen, weil die Qualität derart schlecht gewesen sei. Selbst wenn dem so wäre, so müsse dies eher bei den längeren Treffen der Fall gewesen sein. Ein dreiminütiges Treffen genüge wohl nicht, um Kokain aufzukochen, um so die Qualität zu testen. Der Basengehalt lasse sich nur so testen. Dieses Testverfahren sei auch von G.________ so beschrieben worden. G.________ habe zwar auch ausgesagt, dass man schlechte Qualität auch erkenne, wenn man ein bisschen Kokaingemisch in den Mund nehme.