Bezüglich dem Einwand, der Beschuldigte sei nur zu Besuch gekommen, sei zu beachten, dass 33 Treffen festgestellt worden seien, welche maximal 3 Minuten gedauert hätten. Dies reiche zeitlich nicht, um sich hinzusetzen, zu unterhalten und vielleicht noch Kaffee zu trinken. Andere Gründe als der Verkauf von Kokain seien nicht ersichtlich. Es sei daher davon auszugehen, dass es in diesen 33 Treffen um Kokainlieferungen gegangen sei. Bei den längeren Treffen sei es hingegen möglich, dass man sich unterhalten und Kaffee getrunken habe. Dies schliesse aber nicht aus, dass es auch bei diesen Treffen zu Kokainverkäufen gekommen sei. G.________ habe denn auch ausgesagt, dass es selten