23 sei, um Kaffee zu trinken und um zu «schnörele». Der Beschuldigte habe dies bei der Staatsanwaltschaft ebenfalls bestätigt und ausgesagt, dass es Besuche gegeben habe, an denen er nichts verkauft habe, weil sie sich nicht einig geworden seien. Dies, weil G.________ mit der Qualität nicht einverstanden gewesen sei oder das Geld gefehlt habe. Bezüglich dem Einwand, der Beschuldigte sei nur zu Besuch gekommen, sei zu beachten, dass 33 Treffen festgestellt worden seien, welche maximal 3 Minuten gedauert hätten.