12 Mal betrage sie zwischen 8 und 24 Minuten und einmal rund 4 Stunden. Aus der rückwirkenden Teilnehmeridentifikation sei ersichtlich, dass der Beschuldigte in 42 Fällen, in denen er die Liegenschaft an der P.________ betreten habe, vorgängig telefonischen Kontakt mit G.________ gehabt habe. G.________ habe auch angegeben, dass es Besuche gegeben habe, wonach der Beschuldigte nur gekommen