86 Z. 121 f.). Da sich die acht Lieferungen aber auf einen Zeitraum von einem Jahr (März 2015 – Februar 2016) beziehen, die Anklage hingegen von einem Zeitraum von neun Monaten (Juni 2015 – Februar 2016) ausgeht, ist der Verteidigung insoweit zuzustimmen, dass die Anzahl Lieferungen ent-