In der Hauptverhandlung schwor A.________ bei Gott, dass F.________ kein Geld habe. Der Vorwurf gemäss Anklageschrift stimme nicht. F.________ habe nur Ende Monat angerufen und ein bis zwei Gramm bezogen. Er habe sich nur drei Mal mit ihm getroffen. Sie hätten viel telefoniert zusammen, aber auch über andere Sachen gesprochen (pag. 376 Z 28 ff.).