15 Das Gericht stützt sich somit bei der Beweiswürdigung grundsätzlich auf die glaubhaften Aussagen vom 11.08.2016 ab. Zu Gunsten des Beschuldigten und in Berücksichtigung der Unregelmässigkeit des Bezugs wird von der minimal angegebenen Menge von acht Lieferungen zu je 2.5g ausgegangen, ausmachend 20g Kokaingemisch. 3.2.4. Aussagen A.________