In der Hauptverhandlung machte er seine Aussagen in der Fortsetzungsverhandlung vom 03.10.2018, nachdem er zum ersten Termin unentschuldigt nicht erschienen war (pag. 370 ff.). Dabei gab er an, bei A.________ Kokain gekauft zu haben. Letztmals habe er ihn vermutlich vor zwei Jahren gesehen – oder sogar länger nicht mehr. Wann genau er ihn kennengelernt habe, wisse er nicht mehr. Auch wisse er nicht mehr, wie oft er mit A.________ Kontakt hatte. Es sei jeweils um Mengen im Grammbereich gegangen – vielleicht ein, vielleicht einmal zwei Gramm. Sicher nicht mehr.