mit der Gesamtmengenangabe von 2.5 bis 3 Gramm die Gesamtmenge pro Übergabe gemeint hat. Dafür spricht zum einen, dass sie anlässlich der zweiten Befragung widerspruchsfrei die Einzel- und Gesamtmenge wiedergab sowie den für eine Menge von 2.5 Gramm Kokain üblichen Preis nannte und zum anderen geht aus den Aussagen der anderen Abnehmer übereinstimmend hervor, dass der Beschuldigte jeweils eine Standardmenge von 2.5 Gramm lieferte (pag. 85 Z. 72 und Z. 82 [F.________]; pag. 31 Z. 212 f. [G.________]). Schliesslich gab der Beschuldigte auch selbst zu, CHF 150.00 verlangt zu haben (pag. 376 Z. 26), was wiederum für eine Menge von 2.5 Gramm Kokaingemisch spricht.