91 Z. 91). Zudem ging sie von einer Gesamtmenge von 2.5 bis 3 Gramm aus (pag. 91 Z. 110). Anlässlich der zweiten Einvernahme vom 4. November 2016 sagte sie aus, dass sie zwei- bis dreimal Kokain beim Beschuldigten gekauft habe, wobei die Menge pro Mal 2.5 Gramm und die Gesamtmenge 7.5-8 Gramm betragen habe (pag. 98 Z. 83 ff.). Die Angaben scheinen zwar auf den ersten Blick widersprüchlich zu sein, allerdings ist davon auszugehen, dass es im Rahmen der ersten Befragung zu einem Missverständnis gekommen ist und E.________ mit der Gesamtmengenangabe von 2.5 bis 3 Gramm die Gesamtmenge pro Übergabe gemeint hat.