Vorbringen der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft führte im Rahmen der oberinstanzlichen Hauptverhandlung zunächst bezogen auf sämtliche Vorwürfe zusammengefasst aus, dass der Beschuldigte zunächst alles abgestritten habe. Erst anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 24. November 2016 habe der Beschuldigte unter anderem zugegeben, E.________ Kokain verkauft zu haben. Die vom Beschuldigten angegebenen Mengen seien unter Berücksichtigung der Widersprüche in seinen Aussagen, den objektiven Beweisen und den belastenden Aussagen der Zeugen unglaubhaft tief.