_ übernommen werden, zumal die genauen Zeitpunkte der beiden Erwerbshandlungen von je 2.5 Gramm Kokaingemisch innerhalb des angeklagten Tatzeitraums vom 1. November 2014 und dem 31. Januar 2016 nicht bekannt seien. Gemäss der Betäubungsmittelstatistik der schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) habe der Mittelwert des Kokainbasegehalts bei den ausgewerteten Proben 1<10 Gramm Kokaingemisch für das Jahr 2014 38 %, für das Jahr 2015 44 % und für das Jahr 2016 53 % betragen. Gestützt auf die statistischen Werte und das am 15. März 2016 sichergestellte Kokain nahm die Vorin-