Weil sich E.________ aber nicht mehr sicher ist und in beiden Einvernahmen von zwei bis drei Treffen gesprochen hat, geht das Gericht in dubio von der geringeren Anzahl, d.h. von zwei Treffen und einem gesamten Bezug von 5g Kokaingemisch aus. 2.3.4. Aussagen A.________ 7 A.________ wurde erst in der zweiten Einvernahme mit den gestützt auf die rückwirkende Teilnehmeridentifikation ermittelten potentiellen Abnehmern konfrontiert (pag. 119 Z 218 ff.). Zum Foto von E.________ sage er (pag. 120 Z 267 ff.):