Dabei gab sie an, A.________ schon ein paar Jahre zu kennen. Sie hätte ihn kennengelernt, als sie eine andere Person zum Kauf von Kokain begleitet habe (pag. 97 Z 21 ff.). Zu den telefonischen Kontakten gemäss rückwirkender Teilnehmeridentifikation führte sie aus, dass er ihr oft telefoniert oder geschrieben habe. Er habe mit ihr eine Beziehung eingehen wollen. Sie habe jeweils auf die Nachrichten geantwortet (pag. 97 Z 48 ff.). Weiter gab sie an, von A.________ Kokain für den Eigenkonsum gekauft zu haben. Sie habe zwei bis drei Mal je 2.5g für CHF 200.00 gekauft. Dies sei schon länger her, vielleicht zwei Jahre.