6 8.3 Beweismittel Die Vorinstanz hat vorab die einzelnen Beweismittel korrekt ins Verfahren gebracht und diese zutreffend wiedergeben. Darauf kann verwiesen werden (S. 11 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 462 f.). Als weiteres Beweismittel kommt die oberinstanzliche Befragung des Beschuldigten hinzu (pag. 672 ff.). 8.4 Erwägungen und Beweisergebnis der Vorinstanz