8.2 Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Wie die Vorinstanz treffend dargelegt hat, gibt der Beschuldigte zu, mit E.________ im Zusammenhang mit Kokain Kontakt gehabt zu haben. Hingegen bestreitet er die Menge und will ihr das Kokain teilweise geschenkt haben (S. 11 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 462; pag. 676 Z. 11 ff.; pag. 678 ff.).