Der stellvertretende Generalstaatsanwalt H.________ stellte und begründete namens der Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 692 f.; pag. 699 f.; Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 4. Oktober 2018 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich