Rechtsanwalt D.________ wurde mit Wirkung per 7. Juni 2019 aus dem amtlichen Mandat entlassen und Rechtsanwalt B.________ per 7. Juni 2019 als amtlicher Verteidiger des Beschuldigten eingesetzt (pag. 538 f.). Mit Schreiben vom 24. Juni 2019 bestätigte dieser die Übernahme der amtlichen Verteidigung des Beschuldigten (pag. 545). Nachdem der Verhandlungstermin vom 22. August 2019 infolge Krankheit der Verteidigung und der Ersatztermin vom 6. Februar 2020 aufgrund einer Terminkollision der Verteidigung verschoben werden mussten (pag. 530 f.; 561 ff.; pag. 581 f.; pag.