Hingegen verurteilte die Vorinstanz den Beschuldigten wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen in der Zeit vom 1. November 2014 bis 1. April 2016 in C.________ durch Veräussern bzw. Anstalten treffen zur Veräusserung von insgesamt 40.9 Gramm Kokainbase, zu einer Freiheitsstrafe von 19 Monaten sowie zu den Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 10‘104.00 (Ziff. III. des erstinstanzlichen Urteils; pag. 441 f.).