1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 4. Oktober 2018 stellte das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht) das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mehrfach begangen durch Konsum einer unbestimmten Menge Marihuana, in der Zeit vom 1. November 2014 bis 3. Oktober 2015 in C.________ ein und sprach ihn von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mehrfach begangen durch Konsum einer unbestimmten Menge Marihuana, in der Zeit vom 4. Oktober 2015 bis 31. Mai 2016 in C.