2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 1‘500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 15 Tage festgesetzt. 3. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 8‘622.00. 4. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 3'000.00. III. 1. Das Widerrufsverfahren gegen A.________ betreffend den mit Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 30. August 2013 für eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 50.00, ausmachend CHF 500.00, gewährten bedingten Vollzug wird eingestellt.