3. Der A.________ mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 4. September 2016 für eine Geldstrafe von 264 Tagessätzen zu je CHF 50.00, abzüglich 2 Tagessätze als Untersuchungshaft, ausmachend somit CHF 13'100.00, gewährte bedingte Vollzug nicht widerrufen wurde. Dies unter Verlängerung der Probezeit um 1/2 Jahr und Auferlegung der Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 an A.________. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der sexuellen Nötigung, begangen ca. Ende April/anfangs Mai 2016 in Bern, z.N. C.________;